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Vorgaben des Bundesfinanzministeriums

TSE-FRISTEN

Am 30. September 2020 endet die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal. Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Kasse den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist nur durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich.

In allen Bundesländern außer Bremen gilt eine stillschweigende Fristverlängerung bis 31. März 2021. Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens 30. September 2020 (in Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg bis 31. August 2020, in Berlin bis zum 30. August 2020) einen Kassenhändler oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben.

Quelle: DEHOGA, Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz, Land Brandenburg

TSE?

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch was ist das überhaupt? Eine TSE ist eine Sicherheitseinrichtung zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Mögliche Speichermedien sind z. B. microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen (letztere ist noch nicht zertifiziert, Stand 30.07.20). Es gibt auch TSE, die in einem lokalen Netzwerk von mehreren Kassensystemen genutzt werden können. Falls Sie ein Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE schützen,
sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.

In allen Bundesländern außer Bremen gilt eine stillschweigende Fristverlängerung bis 31. März 2021. Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens 30. September 2020 (in Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg bis 31. August 2020, in Berlin bis zum 30. August 2020) einen Kassenhändler oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben.

Quelle: DEHOGA, Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz, Land Brandenburg

VORTEILE DER HARDWARE-TSE GEGENÜBER EINER CLOUD-TSE

Viele Gründe sprechen für die Lösung von iFade:

 
  • Zertifizierung: Die Hardware-TSE ist bereits zertifiziert verfügbar im Gegensatz zu den bislang nicht zertifizierten Cloud-TSE (Stand 30.07.20).
  • Praxiserprobt: Die Hardware-TSE ist heute schon ausgereift, da sie seit Ende 2019 im Praxiseinsatz ist.
  • Fristgerechte Verfügbarkeit: Die Hardware-TSE-Lösung von iFade ist über unsere Handelspartner schnell und fristgerecht verfügbar. So gehen Sie kein Risiko ein.
  • Zuverlässigkeit: Keine Abhängigkeit von einer stabilen Internetverbindung. Die Hardware-TSE-Lösung kann sogar dauerhaft komplett offline eingesetzt werden.
  • Erhöhte Datensicherheit: Die TSE-Daten stehen sowohl lokal auf der Hardware-TSE als auch als Sicherheits-Kopie in der Cloud zur Verfügung.